Gemeindeversammlung
Die Teilnahme an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen sowie an den Gemeindeversammlungen ist bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer diese Pflicht ohne Entschuldigung versäumt, hat Fr. 6.- Busse zu bezahlen.
Entschuldigungsgründe sind:
- Militär und Zivilschutzdienst
- berufliche oder familiäre Verpflichtungen
- Krankheit
- schwere Krankheit naher Angehöriger
- tiefe Trauer während acht Tagen
- Ferienabwesenheit
Die Teilnehmenden müssen den Stimmrechtsausweis persönlich zur Versammlung mitnehmen.
Entschuldigungen sind unter Angabe der Gründe spätestens am dritten Arbeitstag nach der Versammlung beizubringen. Über streitige Entschuldigungsgründe entscheidet der Gemeinderat.
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