Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug (Art. 93 Gemeindegesetz des Kantons Schaffhausen) abmelden.

Welche Dokumente benötigen Sie zur Abmeldung?

Schweizer Bürger:

  • Schriftenempfangsschein

Ausländische Staatsbürgerschaft:

  • Reisepass
  • Ausländerausweis

Preis

gratis

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