Elektronische Drittmeldungen (für Vermieter und Immobilienverwaltungen)
Drittmeldepflicht
Personen, die Wohn- oder Geschäftsräume vermieten sind drittmeldepflichtig. Sie melden der Einwohnerkontrolle zu- oder wegziehende Mieterinnen und Mieter mit Ein- und Auszugsanzeige oder online.
Zugehörige Objekte
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Formular für Vermieter (PDF, 81.88 kB) | Download | 0 | Formular für Vermieter |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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