Elektronische Drittmeldungen (für Vermieter und Immobilienverwaltungen)

Drittmeldepflicht

Personen, die Wohn- oder Geschäftsräume vermieten sind drittmeldepflichtig. Sie melden der Einwohnerkontrolle zu- oder wegziehende Mieterinnen und Mieter mit Ein- und Auszugsanzeige oder online.

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