Beglaubigungen von Unterschriften
Die Gemeindekanzlei ist zuständig für die Beglaubigung der Echtheit von Unterschriften und für die Beglaubigung der Übereinstimmung einer Fotokopie mit dem entsprechenden Original.
Mit der Beglaubigung bestätigen wir, dass die Unterschrift unter einer schriftlich abgefassten Erklärung (Urkunde) echt ist und die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat. Eine solche Beglaubigung heisst im internationalen Rechtsverkehr Legalisation.
Mit der Beglaubigung / Legalisation der Unterschrift wird nur die Echtheit der Unterschrift, nicht aber die Richtigkeit des Inhalts bestätigt.
Eine Unterschrift kann grundsätzlich nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird. Für eine amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift müssen Sie zwingend persönlich vorbeikommen. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden.
Beglaubigungen von Kopien
Bei der Beglaubigung einer Kopie bestätigt die Gemeinde, dass eine Kopie mit dem Originaldokument übereinstimmt. Das Originaldokument muss zwingend der Gemeindekanzlei vorgelegt werden.
Kopien eines kopierten Dokuments können nicht beglaubigt werden.
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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