Benötigen Sie eine Adressauskunft?

Folgende Angaben werden an private Personen oder Organisationen auf schriftliches Gesuch hin ohne Einschränkungen bekannt gegeben: Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, sowie falls vorhanden Beruf.

Werden weitere Daten über eine Person benötigt, können diese folgendermassen herausgegeben werden:

  • wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis beilegen): Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
  • wenn ein besonders schützenswertes Interesse nachgewiesen wird (Interessennachweis beilegen): weitere Personendaten

Auskünfte aus dem Einwohnerregister gemäss Datenschutzgesetz:
Kantonales Datenschutzgesetz (PDF)  
Kantonale Datenschutzverordnung (PDF)  

Preis

20.-

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt