
Adressauskunft
Benötigen Sie eine Adressauskunft?
Folgende Angaben werden an private Personen oder Organisationen auf schriftliches Gesuch hin ohne Einschränkungen bekannt gegeben: Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, sowie falls vorhanden Beruf.
Werden weiter Daten über eine Person benötigt, können diese folgendermassen herausgegeben werden:
- wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis beilegen): Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
- weinn ein besonders schützenswertes Interesse nachgewiesen wird (Interessennachweis beilegen): weitere Personendaten
Für Privatpersonen und nicht öffentlich rechtliche Institutionen wird eine Gebühr von CHF 20.– in Rechnung gestellt.
Auskünfte aus dem Einwohnerregister gemäss Datenschutzgesetz:
Kantonales Datenschutzgesetz (PDF)
Kantonale Datenschutzverordnung (PDF)

